Berechtigungsnachweise Hebebühnen + Steiger

17.01.2026 Ort: 60314 Frankfurt

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Anforderungen
an den Bediener von Arbeitsbühnen, Befähigungsnachweise



Unfallschwerpunkte:



Verlust der
Standsicherheit der Maschine durch mangelhafte unsichere Aufstellung



Einquetschen
von Personen, die sich zum Unfallzeitpunkt in der Arbeitsbühne aufhalten



Herausschleudern
von Personen, das Abstürzen von Personen beim Ein- oder Aussteigen aus der
angehobenen Bühne



Ursachen für
solche Unfälle sind beispielsweise mangelhafte Wartung, fehlerhafte
Einsatzplanung oder Fehlverhalten des Bedieners. Während die Verantwortung für
die ersten beiden Unfallursachen beim Eigentümer/Verleiher bzw. beim
Arbeitgeber liegt, ist der Bediener besonders in der Pflicht, durch sein
Verhalten Unfälle auszuschließen, damit Schaden von sich und anderen
abzuwenden. Hubarbeitsbühnen sind zwar grundsätzlich sichere Maschinen, dennoch
sind Unfälle durch oder unter Beteiligung von Arbeitsbühnen nicht
auszuschließen. Im Vergleich zu den deutlich häufigeren Staplerunfällen
verlaufen sie jedoch oft besonders schwerer. Laut Angaben der staatlichen
Arbeitsschutzbehörden ereignen sich in Deutschland jedes Jahr etwa fünf tödlich
verlaufende Arbeitsunfälle, bei denen Hubarbeitsbühnen beteiligt sind. Generell
ist das Steuern von Hubarbeitsbühnen eine verantwortungsvolle, gefährliche
Tätigkeit, die mit zahlreichen potenziellen Gefährdungen für den Bediener, sowie
für unbeteiligte Dritte verbunden ist. Aus diesem Grund gilt für das Bedienen
von Arbeitsbühnen eine Beschäftigungsbeschränkung, es darf also nicht jeder
Mitarbeiter eine Hubarbeitsbühne bedienen. Berechtigungsnachweise/Führerschein
sind seit mehren Jahren Pflicht! Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik
Geimer Tel: 0176 41010840, www.sfbl.de

Rubrik:

  • Dienstleistungen
  • Unterricht
  • Norbert Geimer
    60314 Frankfurt
    E-Mail: info@sfbl.de
    Tel.: 0176 41010840
    Internet: Website des Inserenten

    Quelle: lokale-kleinanzeigen.de

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