Straßenbauer oder Straßenwärter (m/w/d) in 35418 Buseck gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
Gemeinde Buseck,
De
35418
Buseck
- Letze Aktualisierung:
-
02.01.20262026-01-02
Stellenausschreibung: Straßenbauer oder Straßenwärter (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Die Gemeindewerke Buseck sind ein Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck. Es werden ca. 13.000 Einwohner in fünf Ortsteilen versorgt. Dabei werden 85 km Straße, 2804 Straßenbäume und 16 Kinderspielplätze der Gemeinde Buseck betreut und unterhalten.
- Durchführen von Straßen Unterhaltungsarbeiten
- Unterhaltung von Feld- und Wirtschaftswegen
- Führen, Bedienen und Pflegen von Kleinfahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Grün und Gehölzpflege
- Führung von Erdbaumaschinen, LKWs und Unimogs
- Mitarbeit im Winterdienst
- Sie bringen eine abgeschlossene Ausbildung in den Fachrichtungen Straßenbauer, Straßenwärter oder eine vergleichbare Qualifikation mit.
- Motorsägenschein AS Baum 1 ist vom Vorteil
- körperliche Fitness und Freude an der täglichen Arbeit im Freien
- Handwerkliches Geschick sowie ein gutes naturwissenschaftlichen und technisches Verständnis runden Ihr Profil ab.
- Ein eigenverantwortliches, pflichtbewusstes und zuverlässiges Arbeiten sowie einen freundlichen Umgang gegenüber Kunden ist für Sie selbstverständlich.
- Sie sind im Besitz des Führerscheines der Klassen C/CE sind.
- Eine Teilnahme an Schicht-, Bereitschafts-, und Winterdienst wird vorausgesetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen. Ein Wohnort in der Nähe von Buseck ist daher von Vorteil.
- Sie zeigen Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und haben Interesse an Weiterbildungen
Eine Stellenanzeige von Gemeinde Buseck &kunden_id=171&idOwner=Gemeinde Buseck&link_job_detail_2=17109995672&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.