Sekretär der FB Bauleitung (m/w/d) in 47441 Moers gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
RADAS Jobbörse & Personalvermittlung GmbH,
DE
47441
Moers
- Letze Aktualisierung:
-
17.01.20262026-01-17
Stellenausschreibung: Sekretär der FB Bauleitung (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
+++ DIREKTVERMITTLUNG in Festanstellung (keine Zeitarbeit) / Vermittlungsgutscheine (AVGS) werden akzeptiert +++
Bei Fragen einfach unverbindlich anrufen: 03048479484 oder einen Rückruf vereinbaren: https://radas.de/
Ihre Aufgaben:
- Erstellung der Korrespondenz
- Bearbeitung des Postein- und -ausganges
- Telefonzentrale
- Erledigung allgem. Sekretariatsaufgaben
Ihr Profil:
- Kaufmännische Ausbildung oder bereits Erfahrung im Sekretariats-Umfeld
- Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Produkten
- Gute kommunikative Fähigkeiten in Deutsch
- Zielorientierte, selbständige und verantwortungsvolle Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Lernbereitschaft
Weitere Infos:
- Branche des Arbeitgebers: Architektur- und Ingenieurbüros
- Beginn der Tätigkeit: ab sofort (nach Vereinbarung)
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Befristung: Unbefristete Beschäftigung
- Einsatzorte: 47441 Moers
- Vergütung: nach Vereinbarung
Interesse an dem Job?
Online-Bewerbung: https://radas.de/de/jobsdb/job/218573/Sekretaer-der-FB-Bauleitung-m-w-d.html
oder alternativ per Mail-Bewerbung an: jobs@radas.de
Bei Fragen zur Bewerbung erreichen Sie uns telefonisch unter: 03048479484
Interne Referenznummer: 12254-1-218573-S (bitte bei Bewerbung angeben)
Eine Stellenanzeige von RADAS Jobbörse & Personalvermittlung GmbH &kunden_id=81&idOwner=RADAS Jobbörse & Personalvermittlung GmbH&link_job_detail_2=810000218573&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.