Security (m/w/d) - Anfänger! Revierfahrten | Mobile Sicherheitskraft in 45894 Gelsenkirchen gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
RUHR AKADEMIE,
DE
45894
Gelsenkirchen
- Letze Aktualisierung:
-
24.03.20262026-03-24
Stellenausschreibung: Security (m/w/d) - Anfänger! Revierfahrten | Mobile Sicherheitskraft
- Firma
-
RUHR AKADEMIE in Gelsenkirchen
- Profil
- Wir suchen Security (m/w/d) - Anfänger! Revierfahrten | Mobile Sicherheitskraft Gelsenkirchen -
Security (m/w/d) - Anfänger! Revierfahrten | Mobile Sicherheitskraft
Sicherheitsmitarbeiter im Security Bereich gesucht: Unterstützen Sie uns bei Revierfahrten, Zutrittskontrollen, Streifendienst, Krisenintervention, Objektschutz als Profi oder als motivierter Quereinsteiger. Voll- und Teilzeit (m/w/d).
Deine Aufgaben:
- Inspektion und Wartung der Sicherheitsausrüstung
- Durchführung von Evakuierungsübungen
- Koordination mit der Polizei bei sicherheitsrelevanten Vorfällen
Dein Profl:- Sauberes Führungszeugnis
- Fähigkeit zur Kommunikation auf Deutsch sowohl mündlich als auch schriftlich
- Mindestalter 18 Jahre alt
- Hohes Mass an Eigenmotivation
Das Angebot unseres Kunden:
- Schichtarbeit nach Wahl: Früh-, Spät- oder Nachtschicht in Teil oder Vollzeit
- 100% Kostenübernahme durch JOBCENTER oder AGENTUR FÜR ARBEIT auch für den Führerschein
- Bezahlung nach Tarifvertrag ab 16,00€
- Individuell angepasste Schichtmodelle
- Verlässliche Festanstellung im Schutzdienst
Unser Team kann es kaum erwarten, mehr von dir zu hören. Bewirb dich und wir kontaktieren dich sofort.
Eine Stellenanzeige von RUHR AKADEMIE  - Anfänger! Revierfahrten | Mobile Sicherheitskraft&kunden_id=k17682&idOwner=RUHR AKADEMIE&link_job_detail_2=6001768240762&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.