Schmuckpolierer (m/w/d) in 75172 Pforzheim gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
75172
Pforzheim
- Letze Aktualisierung:
-
14.01.20262026-01-14
Stellenausschreibung: Schmuckpolierer (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Wir bei ARWA Personaldienstleistungen GmbH haben Deinen neuen Traumjob als Schmuckpolierer (m/w/d) für Dich!
In Pforzheim wartet bereits im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit Option auf Übernahme Dein neues Team auf Dich!
Unser Kunde aus dem Bereich Produktion & Fertigung sucht Dich ab sofort in Vollzeit.
On Top kannst Du diese Vorteile erwarten
Abschlagszahlungen
Flexible Arbeitszeiten
Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen
Außerdem erhältst Du eine Vergütung von 14,96 € pro Stunde!
Dich erwarten abwechslungsreiche Aufgaben
Vorbereiten von Schmuckteilen für maschinelle und manuelle Polierarbeiten
Polieren von Schmuckoberflächen bis zum gewünschten Glanzgrad
Einhaltung von Qualitätsstandards für Schmuckoberflächen
Dein Profil
Deutsch (B1-B2 / Erweiterte Kenntnisse)
Berufseinsteiger
Ganzheitliches Denken
Sorgfalt/Genauigkeit
Zuverlässigkeit
Bewerbe Dich jetzt!
Bei Fragen stehen wir Dir gerne persönlich, telefonisch unter 0721 / 9 84 75 - 0 oder per E-Mail an karlsruhe@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr zur Verfügung.
Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002496549&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.