Reinigungskraft (m/w/d) für diverse VR Banken in 04564 Böhlen gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG,
DE
04564
Böhlen
- Letze Aktualisierung:
-
13.12.20252025-12-13
Stellenausschreibung: Reinigungskraft (m/w/d) für diverse VR Banken
- Firma
-
- Profil
Ihre Aufgaben
- Sie übernehmen Aufgaben wie die Reinigung von Büros, Sanitäranlagen und Fluren
- Sie sorgen für Sauberkeit und Hygiene, entsorgen Müll umweltgerecht und füllen verbrauchte Materialien auf
- Sie unterstützen bei Bedarf in naheliegenden Objekten bei Gebäudereinigung.
Ihr Profil
- Sie bringen idealerweise Erfahrung in der Gebäudereinigung mit oder wollen sich dort neu einarbeiten
- Sie haben ein freundliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild
- Sie bringen eine ordentliche und strukturierte Arbeitsweise mit
- Sie zeichnen Sich unter anderem durch Ihre Pünktlichkeit aus
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Ihre Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten und Ihre Einsatzbereitschaft runden Ihr Profil ab
- Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse (B )
Wir bieten
- Eine langfristige Beschäftigung
- Modernstes Reinigungsmaterial und professionelle Arbeitskleidung
- 30 Tage Urlaub und14,25€ Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten
- Ein erfolgreiches und deutschlandweit tätiges Familienunternehmen mit langjähriger Tradition
- Werden Sie Teil der großen Piepenbrock-Familie!
- leichte Vorarbeitertätigkeit mit Fahrzeug zur Durchführung aller anfallenden Tätigkeiten
Arbeitszeiten
 für diverse VR Banken&kunden_id=164&idOwner=Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG&link_job_detail_2=16400182195199&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.