Reinigungskraft für Gewerbeflächen (m/w/d) in 97535 Wasserlosen gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 97535 Wasserlosen
Letze Aktualisierung:
02.01.20262026-01-02

Stellenausschreibung: Reinigungskraft für Gewerbeflächen (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Wir bieten Dir einen schnellen Einstieg als Reinigungskraft für Gewerbeflächen (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei unserem Kunden in der Branche Reinigung & Gebäudeservice an.

Dein neuer Job ist in Teilzeit - Nachmittag und befindet sich in Wasserlosen.

Deine Vergütung

14,53 € pro Stunde


Wir bieten Dir

Abschlagszahlungen
Attraktive Sozialleistungen, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Entlohnung gemäß iGZ-DGB-Tarifwerk (GVP)


Deine persönlichen Stärken

Organisationsfähigkeit
Selbständiges Arbeiten


Diese Tätigkeiten erwarten Dich

Reinigung der Gewerbeflächen oder Büroräumen


Unsere Anforderungen



Bewirb Dich direkt und sicher Dir Deinen Job der Woche!

Wir stehen Dir von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr jederzeit persönlich zur Verfügung. Außerdem erreichst Du uns telefonisch unter 0 97 21 / 47 47 69 - 0 oder per E-Mail an schweinfurt@arwa.de.
Wir freuen uns über ein persönliches Kennenlernen mit Dir!


Du könntest Deine Karriere auch mit diesen Positionen vorantreiben:
Warte nicht länger und bewirb Dich jetzt!


Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Reinigungskraft für Gewerbeflächen (m/w/d) in Wasserlosen

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige