Pflegehilfskraft (m/w/d) in 97421 Schweinfurt gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
97421
Schweinfurt
- Letze Aktualisierung:
-
16.01.20262026-01-16
Stellenausschreibung: Pflegehilfskraft (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Wir suchen Dich als Pflegehilfskraft (m/w/d) in Schweinfurt!
Deine Kenntnisse und Fähigkeiten kannst Du im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Gesundheitswesen & Pflege vertiefen.
Dein Job ist in Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende und Du erhältst 15,69 € bis 16,00 € pro Stunde.
Wir bieten Dir
Fahrdienste / Shuttle Service zum Arbeitsplatz
Personalrabatte
Prämien
Deine Aufgaben umfassen
Durchführung der Grundpflege (Waschen, Ankleiden, Lagern, Hilfe beim Toilettengang)
Betreuung und Begleitung der Bewohner im Alltag, z. B. bei Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten
Anforderungen an diesen Job
Eigeninitiative
Flexibilität
Selbständiges Arbeiten
Möchtest Du weitere Informationen über den Job?
Wir stehen Dir für Fragen jederzeit telefonisch unter 0 97 21 / 47 47 69 - 0 oder per E-Mail an schweinfurt@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr in unserer Niederlassung zur Verfügung. Verliere keine Zeit und bewirb Dich direkt für einen abwechslungsreichen Job bei ARWA Personaldienstleistungen GmbH!
Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese findest Du auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002501388&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.