Mitarbeiter als Bodenleger (m/w/d) in 18182 Bentwisch gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 18182 Bentwisch
Letze Aktualisierung:
11.03.20262026-03-11

Stellenausschreibung: Mitarbeiter als Bodenleger (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Für unseren Kunden in Bentwisch suchen wir Sie als Mitarbeiter als Bodenleger (m/w/d)!

Ihr neuer Job im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Vollzeit im Bereich Handwerk & Bau wartet auf Sie.

Sie erwarten attraktive Vorteile

Abschlagszahlungen
Freundliche und sympathische Kollegen/innen vor Ort
Urlaubs- und Weihnachtsgeld


Ihr Gehalt

17,65 € pro Stunde


Ihre Aufgaben

Durchführung von Ausbesserungsarbeiten
Arbeitsausführung nach vorgegebenen Standards
Verlegung von Teppich, Laminat und Parkett


Anforderungen an den Job

Mit Berufserfahrung
Belastbarkeit
Selbständiges Arbeiten
Zuverlässigkeit


Ihr Weg zu uns
Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Job bei uns haben. Sie können sich auch ganz einfach per Telefon 03 81 / 2 03 02 - 0 oder per E-Mail rostock@arwa.de bewerben, wir versprechen Ihnen eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu unserem persönlichen Kennenlernen. Unsere Niederlassung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr für Sie geöffnet.


Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Mitarbeiter als Bodenleger (m/w/d) in Bentwisch

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige