Mitarbeiter Housekeeping (m/w/d) in 18107 Rostock- Elmenhorst gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 18107 Rostock- Elmenhorst
Letze Aktualisierung:
10.01.20262026-01-10

Stellenausschreibung: Mitarbeiter Housekeeping (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Du bist Mitarbeiter Housekeeping (m/w/d) und möchstest im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei uns arbeiten?

Dein neuer Arbeitsplatz für 14,96 € pro Stunde befindet sich in Rostock- Elmenhorst im Bereich Gastronomie & Hotellerie.

Deine attraktiven Jobvorteile

Abschlagszahlungen
Urlaubs- und Feiertagszuschläge
Urlaubs- und Weihnachtsgeld


Deine Arbeitszeit

Vollzeit, Teilzeit - Nachmittag, Teilzeit - Vormittag, Teilzeit - Abend


Deine abwechslungsreichen Tätigkeiten

Reinigung der Zimmer als Anreise-/ Abreisezimmer bzw. Bleibezimmer
Betten beziehen
Umsetzung der Hygienerichtlinien
Richten der Gästezimmer


Verfügst Du über vergleichbare Qualifikationen?

Deutsch (A1-A2 / Grundkenntnisse)
Berufseinsteiger
Belastbarkeit
Flexibilität


Du hast Fragen zum Job?
Wir freuen uns auf den Austausch mit Dir, ganz egal, ob persönlich, telefonisch unter 03 81 / 2 03 02 - 0 oder per E-Mail rostock@arwa.de.
Wir begleiten Dich mit Erfolg zum neuen Job!


Bewirb Dich noch heute und entdecke weitere Jobs von ARWA:


Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Mitarbeiter Housekeeping (m/w/d) in Rostock- Elmenhorst

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige