Küchenhilfe (m/w/d) in 04916 Schönewalde gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
04916
Schönewalde
- Letze Aktualisierung:
-
24.03.20262026-03-24
Stellenausschreibung: Küchenhilfe (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Starte jetzt erfolgreich bei uns als Küchenhilfe (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durch!
Freue Dich auf eine attraktive Vergütung: 14,96 € pro Stunde!
Dein neuer Job ist in Vollzeit (05:30-19:00) in Schönewalde im Bereich Gastronomie & Hotellerie.
Deine Vorteile in diesem Job
Attraktive Sozialleistungen, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Freundliche und sympathische Kollegen/innen vor Ort
Wir bieten Ihnen Abschlagszahlungen an
Diese Aufgaben erwarten Dich
Vor- und Zubereitung kleinerer Snacks und Speisen
Vorbereitungsarbeiten
Zusammenarbeit mit dem Küchenteam
Du bringst diese Kenntnisse und Fähigkeiten mit
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) (Zwingend erforderlich)
Fahrerlaubnisklasse B (PKW/Kleinbusse) (Zwingend erforderlich)
Belastbarkeit
Flexibilität
Selbständiges Arbeiten
Zielstrebigkeit/Ergebnisorientierung
Du hast noch Fragen zum Job?
Kontaktiere uns unter 0 35 25 / 52 93 - 0 oder per E-Mail an riesa@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, oder besuche uns persönlich in der Niederlassung.
Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage unter „Datenschutz“).
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002538277&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.