Küchenhelfer (m/w/d) in 03226 Vetschau gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 03226 Vetschau
Letze Aktualisierung:
10.02.20262026-02-10

Stellenausschreibung: Küchenhelfer (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Du bist Küchenhelfer (m/w/d) und möchstest im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei uns arbeiten?

Dein neuer Arbeitsplatz für 14,96 € pro Stunde befindet sich in Vetschau im Bereich Gastronomie & Hotellerie.

Deine attraktiven Jobvorteile

Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen
Mitarbeiterrabatte mit vielfältigen Vergünstigungen für Produkte und Dienstleistungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld


Deine Arbeitszeit

Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende


Deine abwechslungsreichen Tätigkeiten

Helfertätigkeiten in der Küche


Verfügst Du über vergleichbare Qualifikationen?

Deutsch (A1-A2 / Grundkenntnisse)
Berufseinsteiger
Flexibilität
Lernbereitschaft
Teamfähigkeit
Zuverlässigkeit


Du hast Fragen zum Job?
Wir freuen uns auf den Austausch mit Dir, ganz egal, ob persönlich, telefonisch unter 0 33 61 / 3 77 87 - 0 oder per E-Mail fuerstenwalde@arwa.de.
Wir begleiten Dich mit Erfolg zum neuen Job!


Bewirb Dich noch heute und entdecke weitere Jobs von ARWA: Koch (m/w/d), Küchenhilfe (m/w/d), Kochhilfe (m/w/d), Küchenassistent (m/w/d), Hauswirtschaftskraft (m/w/d), Küchenkraft (m/w/d) oder Mahlzeitenservicekraft (m/w/d)


Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Küchenhelfer (m/w/d) in Vetschau

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige