Kranfahrer (m/w/d) in 18057 Rostock gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 18057 Rostock
Letze Aktualisierung:
09.03.20262026-03-09

Stellenausschreibung: Kranfahrer (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Starten Sie jetzt erfolgreich bei uns als Kranfahrer (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durch!

Ihr neuer Job ist in Schicht/Nacht/Wochenende in Rostock im Bereich Handwerk & Bau.

Ihre Vorteile in diesem Job

Abschlagszahlungen
Arbeitsplatz in einem modernen Unternehmen
Flexible Arbeitszeiten
Sehr gute Übernahmechancen
Sicherer Arbeitsplatz


Diese Aufgaben erwarten Sie

Kranarbeiten vorbereiten und durchführen


Sie bringen diese Kenntnisse und Fähigkeiten mit

Belastbarkeit
Selbständiges Arbeiten
Sorgfalt/Genauigkeit


Freuen Sie sich auf eine attraktive Vergütung von 17,65 € pro Stunde!

Sie haben noch Fragen zum Job?
Kontaktieren Sie uns unter 03 81 / 2 03 02 - 0 oder per E-Mail an rostock@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, oder besuchen Sie uns persönlich in der Niederlassung.


Lassen Sie sich diese spannenden Jobs nicht entgehen: Kranführer (m/w/d), Gabelstaplerfahrer (m/w/d), Hubarbeitsbühnenfahrer (m/w/d), Baggerfahrer (m/w/d), Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) oder Kranmonteur (m/w/d)
Bewerben Sie sich jetzt!


Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Kranfahrer (m/w/d) in Rostock

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige