Gabelstaplerfahrer (m/w/d) in 56410 Montabaur gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
56410
Montabaur
- Letze Aktualisierung:
-
13.12.20252025-12-13
Stellenausschreibung: Gabelstaplerfahrer (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Starte jetzt erfolgreich bei uns als Gabelstaplerfahrer (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durch!
Freue Dich auf eine attraktive Vergütung: 15,23 € bis 16,21 € pro Stunde!
Dein neuer Job ist in Vollzeit in Montabaur im Bereich Lager & Logistik.
Deine Vorteile in diesem Job
Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis durch das Kundenunternehmen
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und andere zusätzliche Einmalzahlungen
Wir bieten Ihnen Abschlagszahlungen an
Diese Aufgaben erwarten Dich
Be- und Entladen von LKW´s und Containern
Material mittels Gabelstapler an die Produktionsanlage fahren
Transport von Gütern mithilfe des Gabelstaplers
Du bringst diese Kenntnisse und Fähigkeiten mit
Führerschein Gabelstapler, Flurförderzeuge (Wünschenswert)
Berufseinsteiger
Du punktest mit diesen Kompetenzen
Eigeninitiative
Motivation/Leistungsbereitschaft
Zuverlässigkeit
Du hast noch Fragen zum Job?
Kontaktiere uns unter 0 64 31 / 21 13 - 0 oder per E-Mail an limburg@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, oder besuche uns persönlich in der Niederlassung.
Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage unter „Datenschutz“).
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002482561&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.