Fahrzeuglackierer (m/w/d) in 55276 Oppenheim gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
55276
Oppenheim
- Letze Aktualisierung:
-
12.01.20262026-01-12
Stellenausschreibung: Fahrzeuglackierer (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Starten Sie jetzt erfolgreich bei uns als Fahrzeuglackierer (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durch!
Ihr neuer Job ist in Vollzeit in Oppenheim im Bereich Automobil.
Ihre Vorteile in diesem Job
Bis zu 30 Tage Urlaub pro Jahr
Rabatte bei über 200 namhaften Anbietern
Übertarifliche Bezahlung
Diese Aufgaben erwarten Sie
Vorbereitung von Fahrzeugen zu Lackierung
Durchführung von Lackierungen, vorwiegend Wasserbasislackierung
Sie bringen diese Kenntnisse und Fähigkeiten mit
Deutsch (A1-A2 / Grundkenntnisse)
Fahrerlaubnisklasse B (PKW/Kleinbusse) (Wünschenswert)
Mit Berufserfahrung
Sie punkten mit diesen Kompetenzen
Selbständiges Arbeiten
Sorgfalt/Genauigkeit
Zuverlässigkeit
Freuen Sie sich auf eine attraktive Vergütung von 19,50 € bis 21,50 € pro Stunde!
Sie haben noch Fragen zum Job?
Kontaktieren Sie uns unter 0 61 31 / 2 82 27 - 0 oder per E-Mail an mainz@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, oder besuchen Sie uns persönlich in der Niederlassung.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002501708&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.