Fachärztin / Facharzt oder Assistenzärztin / Assistenzarzt (w/m/d) in 71364 Winnenden gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
Klinikum Schloß Winnenden, De 71364 Winnenden
Letze Aktualisierung:
12.01.20262026-01-12

Stellenausschreibung: Fachärztin / Facharzt oder Assistenzärztin / Assistenzarzt (w/m/d)

Firma
Klinikum Schloß Winnenden
Profil

Das Klinikum Schloß Winnenden mit 589 Betten und rund 1.100 Mitarbeitenden ist als Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie vor den Toren der Landeshauptstadt Stuttgart für die regionale Versorgung des Rems-Murr-Kreises, des Landkreises Ludwigsburg-Süd und des Ostalbkreises zuständig (ca. 900 000 Einwohner).

Die Klinik für Alterspsychiatrie und Psychotherapie verfügt über vollstationäre und stationsäquivalente Behandlungsplätze, zwei eigene Tageskliniken sowie eine große psychiatrische Institutsambulanz in Winnenden. Die Klinik hat den Vollversorgungsauftrag für Patient*innen ab dem 65. Lebensjahr, die an psychiatrischen Störungen leiden und in den Landkreisen Rems-Murr, Ludwigsburg Süd und Ostalb leben. 

  • Leitliniengerechte psychiatrische Behandlung von Patient*innen ab dem 65. Lebensjahr aus dem gesamten Diagnosespektrum
  • Mitgestaltung einer modernen psychotherapeutisch orientierten Psychiatrie
  • Engagement in einem aktiven multiprofessionellen Team  
  • Abgeschlossene/r Facharzt/in Psychiatrie und Psychotherapie oder in fortgeschrittener Weiterbildung
  • Hohes Interesse für eine Klinik mit vielseitigen Behandlungsangeboten  


Eine Stellenanzeige von Klinikum Schloß Winnenden

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Fachärztin / Facharzt oder Assistenzärztin / Assistenzarzt (w/m/d) in Winnenden

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige