Anlagenführer (m/w/d) in 99880 Hörselgau gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
99880
Hörselgau
- Letze Aktualisierung:
-
13.12.20252025-12-13
Stellenausschreibung: Anlagenführer (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Wir bieten Ihnen einen schnellen Einstieg als Anlagenführer (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei unserem Kunden in der Branche Produktion & Fertigung an.
Ihr neuer Job ist in Vollzeit und befindet sich in Hörselgau.
Wir bieten Ihnen
Sicherer Arbeitsplatz
Übertarifliche Bezahlung
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Wir bieten Ihnen Abschlagszahlungen an
Ihre persönlichen Stärken
Belastbarkeit
Sorgfalt/Genauigkeit
Zuverlässigkeit
Diese Tätigkeiten erwarten Sie
Bedienung und Führung von Maschinen- und Anlagen
Wartung der Maschinen, Fehlerbehebung an Maschinen und Steuerungen
Überwachung des Produktionsprozesses
Ihre Vergütung
16,21 € pro Stunde
Unsere Anforderungen
Bewerben Sie sich direkt und sichern Sie sich Ihren Job der Woche!
Wir stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr jederzeit persönlich zur Verfügung. Außerdem erreichen Sie uns telefonisch unter 0 36 21 / 7 33 94 - 0 oder per E-Mail an gotha@arwa.de.
Wir freuen uns über ein persönliches Kennenlernen mit Ihnen!
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002482748&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.