Anlagenfahrer (m/w/d) in 04916 Herzberg gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 04916 Herzberg
Letze Aktualisierung:
14.01.20262026-01-14

Stellenausschreibung: Anlagenfahrer (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Für unseren Kunden in Herzberg suchen wir Sie als Anlagenfahrer (m/w/d)!

Ihr neuer Job im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende im Bereich Produktion & Fertigung wartet auf Sie.

Sie erwarten attraktive Vorteile

Ein interessantes und vielseitiges Aufgabenfeld in wachsenden Unternehmen
Sicherer Arbeitsplatz
Unbefristeter Arbeitsvertrag in Vollzeit


Ihr Gehalt

15,69 € pro Stunde


Ihre Aufgaben

Überwachung des laufenden Produktionsprozesses und regelmäßige Kontrolle der Produktionsanlage
Sicherstellung eines reibungslosen Produktionsablaufes


Anforderungen an den Job

Auffassungsfähigkeit/-gabe
Belastbarkeit
Motivation/Leistungsbereitschaft
Teamfähigkeit


Ihr Weg zu uns
Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Job bei uns haben. Sie können sich auch ganz einfach per Telefon 0 35 25 / 52 93 - 0 oder per E-Mail riesa@arwa.de bewerben, wir versprechen Ihnen eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu unserem persönlichen Kennenlernen. Unsere Niederlassung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr für Sie geöffnet.


Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Anlagenfahrer (m/w/d) in Herzberg

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige