Anlagenbediener (m/w/d) in 31157 Sarstedt gesucht

Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Stellenangebot Basisdaten

Firma, Ort:
ARWA Personaldienstleistungen GmbH, DE 31157 Sarstedt
Letze Aktualisierung:
18.03.20262026-03-18

Stellenausschreibung: Anlagenbediener (m/w/d)

Firma
ARWA Personaldienstleistungen GmbH
Profil


Du bist auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Job als Anlagenbediener (m/w/d)?

Dann haben wir bei ARWA Personaldienstleistungen GmbH genau den richtigen Job für Dich im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit Option auf Übernahme!

Hier die Eckdaten zum Job

14,96 € pro Stunde
Sarstedt
Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende
Produktion & Fertigung


Unsere Benefits

Abschlagszahlungen
Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen
Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis durch das Kundenunternehmen


Diese Aufgaben erwarten Dich

Bedienung und Führung von Maschinen und Anlagen
Wartung und Instandhaltung von Fertigungsanlagen
Kleinere Qualitätskontrollen des Endproduktes


Anforderungen an diesen Job sind

Deutsch (B1-B2 / Erweiterte Kenntnisse)
Belastbarkeit
Selbständiges Arbeiten
Sorgfalt/Genauigkeit


Du hast Fragen zu unserem Jobangebot?
Du erreichst uns auch ohne Termin persönlich in der Niederlassung, telefonisch unter 0 51 21 / 1 02 30 - 0 oder per E-Mail an hildesheim@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr. Wir sind gerne für Dich da!


Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).


Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot: Anlagenbediener (m/w/d) in Sarstedt

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.

Anzeige