Software Entwickler E-Commerce für Heeslingen gesucht
Arbeits- und Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Job Kategorie: Personalberatung/Arbeitsvermittlung Personalwesen/HR
Stellenangebot Basisdaten
- Arbeitsort:
-
DE 27404 Heeslingen
- Umkreis:
-
keine Angabe.
- Art der Arbeitsstelle:
-
- Letze Aktualisierung:
-
11.03.20262026-03-11
Stellenausschreibung: Software Entwickler E-Commerce
- Arbeitgeber bzw.
Arbeitsvermittler
-
Trident Hamburg in Hamburg
- Branche
-
Personalberatung/Arbeitsvermittlung
- Kategorie
-
Personalwesen/HR
- Stellenbeschreibung
- Zur Verstärkung unseres IT-Teams suchen wir ab sofort einen Software
Entwickler E-Commerce. In dieser Rolle übernehmen Sie die Entwicklung
und Betreuung unseres zentralen Hybris-Systems und arbeiten an
innovativen E-Commerce-Lösungen. Aufgaben • Objektorientierte
Anwendungsentwicklung in der Programmiersprache Java • Entwicklung,
Administration und Support für unser zentrales Hybris-System •
Installation, Customizing und Dokumentation Qualifikation •
Abgeschlossenes Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder
eine vergleichbare Ausbildung • Berufserfahrung in der Entwicklung
von E-Commerce-Systemen • Gute Kenntnisse in Java, JavaScript,
Spring, NodeJS sowie HTML/CSS • Sehr gute Deutschkenntnisse
(B2–C1) Benefits • Möglichkeit zum mobilen Arbeiten • Modern
ausgestattete Arbeitsplätze und moderne Kantine • Academy für
interne Schulungs- und Fortbildungsprogramme • 30 Tage Urlaub •
Jährliche Gehaltsanpassungen • Urlaubs- und Weihnachtsgeld •
Vermögenswirksame Leistungen • Jobrad • Unterstützung bei
Wohnungssuche • Subventionen für die Wohnung Wir freuen uns über
Ihre Bewerbung!
- Qualifikation
- Arbeitskräfte
- Verdienst:
- n.a.
- Bewerbung an
- Trident Hamburg
Am Strandkai 1
De 20457 Hamburg
Stellenangebot powered by

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung von GermanPersonnel im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung von GermanPersonnel strengstens untersagt.