Leitung (m/w/d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt “ für Boostedt gesucht
Arbeits- und Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Job Kategorie: Öffentlicher Dienst Verwaltung/Dienstleistung
Stellenangebot Basisdaten
- Arbeitsort:
-
DE 24598 Boostedt
- Umkreis:
-
keine Angabe.
- Art der Arbeitsstelle:
-
- Letze Aktualisierung:
-
09.12.20252025-12-09
Stellenausschreibung: Leitung (m/w/d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt “
- Arbeitgeber bzw.
Arbeitsvermittler
-
Land Schleswig-Holstein in Hamburg
- Branche
-
Öffentlicher Dienst
- Kategorie
-
Verwaltung/Dienstleistung
- Stellenbeschreibung
- Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes
Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt
für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am
Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 4
"Verfahrensbegleitung, Integrationsvorbereitung,
Aufnahmeeinrichtungen" eine Stelle als Leitung (m/w/d) des
Dezernats 41 "Landesunterkunft Boostedt" auf Dauer in Vollzeit oder
Teilzeit zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und
Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler
Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es
ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von
Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern,
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung
zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle
strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger
ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der
Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite
Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die
Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine
Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für
Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die
Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige
Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften
untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb
der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit
Sicherheit." Ihre Aufgaben Leitung, Aufbau und Koordination des
Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische
Zuwanderungsverwaltung Sicherstellung der asyl- und
aufenthaltsrechtlichen Begleitung wohnverpflichteter Ausländerinnen
und Ausländer durch Organisation und fachliche Koordinierung der
Verfahrensbegleitung Qualifizierte asyl- und aufenthaltsrechtliche
Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen Entscheidung über die
Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen Vertretung des Landesamtes gegenüber
Verfahrensbevollmächtigten und Gerichten verantwortliche
Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und
-partnern in der Liegenschaft (Objektleitung) Mit der Übernahme
dieser Stelle ist die stellvertretende Abteilungsleitung 4 verbunden.
Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle
sind: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der
Fachrichtung Allgemeine Dienste oder abgeschlossenes Hochschulstudium
(Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration,
Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften
oder vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss
des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am
Qualifizierungslehrgang II) nachgewiesene Führungserfahrung und
ausgewiesene Organisationsfähigkeiten Fachkenntnisse im Verwaltungs-,
Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger
Rechtsgrundlagen Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude,
Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und
Teamfähigkeit Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch
nicht Muttersprache ist) Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte
beifügen) ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden
Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine
medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20
Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970
Geborene; Nachweis bitte beifügen) Zudem wären wünschenswert:
Interkulturelle Kompetenz sicheres und authentisches Auftreten sowie
ein hohes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie
Widerstandskraft Teilnahme an Rufbereitschaft Kenntnisse der
englischen Sprache, die eine sichere Anwendung im Rahmen der
täglichen Arbeit in einer Zuwanderungsbehörde ermöglichen; weitere
fremdsprachliche Kenntnisse wären wünschenswert Interesse am
gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig
Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung Wir
bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen
Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13Z (LG
2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen
Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L
bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz
3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II
möglich. Darüber hinaus bieten wir: abwechslungsreichen,
herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz flexible Arbeitsformen
(ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables
Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private
Interessen miteinander in Einklang zu bringen Unterstützung bei der
Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche
Fortbildung ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vielseitiges
betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an
gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine
Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) reduzierter
Monatsbeitrag für Firmenfitness Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus
Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Wir freuen uns auf Sie! Die
Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für
Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten
Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung
und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und
Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir
Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer
Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller
Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit
Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen
mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer
Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine
chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle
einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung
liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an
Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders
angesprochen. Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der
geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss- und
Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung
mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte,
richten Sie bitte bis zum 5. Januar 2026 an das Landesamt für
Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer
Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de , Stichwort "
Dezernatsleitung 41 (LZF41) ", Dezernat 12 "Personal", Haart 148,
24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um
Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht
zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von
Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen. Wir behalten uns vor, nur vollständige
Bewerbungen zu berücksichtigen. Ihre personenbezogenen Daten werden
zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85
Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des
Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten
Sie hier. Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum
Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen (E-Mail:
michelle.clasen@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-181) gern zur
Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit
verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Rawad Zyadeh (E-Mail:
rawad.zyadeh@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-224).
- Qualifikation
- Arbeitskräfte
- Verdienst:
- n.a.
- Bewerbung an
- Land Schleswig-Holstein
Am Strandkai 1
De 20457 Hamburg
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