Fachhelfer Stuckateure (m/w/d) in 68169 Mannheim gesucht
Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Stellenangebot Basisdaten
- Firma, Ort:
-
ARWA Personaldienstleistungen GmbH,
DE
68169
Mannheim
- Letze Aktualisierung:
-
06.12.20252025-12-06
Stellenausschreibung: Fachhelfer Stuckateure (m/w/d)
- Firma
-
- Profil
Wir bieten Dir im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einen neuen Job als Fachhelfer Stuckateure (m/w/d) im Bereich Handwerk & Bau an.
Dein neuer Arbeitsplatz bei uns ist in Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende in Mannheim.
Unsere Benefits
Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen
Übernahme der Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen
Übertarifliche Bezahlung
Deine Vergütung:
14,53 € bis 16,00 € pro Stunde
Deine abwechslungsreichen Aufgaben
Bauhelfer für Fassadenarbeiten
Putz und Stuck
Du zeichnest Dich aus durch
Deutsch (B1-B2 / Erweiterte Kenntnisse)
Mit Berufserfahrung
Deine persönlichen Stärken
Belastbarkeit
Kundenorientierung
Selbständiges Arbeiten
Teamfähigkeit
Zuverlässigkeit
Unsere Niederlassung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Wir stehen Dir von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr jederzeit persönlich, telefonisch unter 06 21 / 1 07 89 - 0 oder per E-Mail an mannheim@arwa.de zur Verfügung. Einen Termin brauchst du bei uns nicht, wir sind für Dich da!
Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).
Eine Stellenanzeige von ARWA Personaldienstleistungen GmbH &kunden_id=70&idOwner=ARWA Personaldienstleistungen GmbH&link_job_detail_2=70002484598&quellee=joblift)
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der BLENDA media GmbH & Co. KG strengstens untersagt.